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14.07.2009 | KOEXISTENZPHASE FÜR EN 14081-1 UM 36 MONATE VERLÄNGERT Die Koexistenzphase für EN 14081-1 (Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt) ist um 36 Monate bis zum 01.09.2012 verlängert worden. Für die Praxis heißt das, dass Bauholz auch weiterhin mit dem Ü-Zeichen (Sortierung nach DIN 4074) geliefert und verbaut werden darf. Ab 01.09.2009 könnte es dann allerdings zwei Kennzeichnungen nebeneinander geben, nämlich dann , wenn die Bauaufsicht der Länder wie bisher geplant ab September diesen Jahres die CE-Kennzeichnung einführte. Wann und inwieweit ist Ländersache. Die Ausnahmeregelung der objektbezogenen Bauholzliste ist derzeit in Verbindung mit dem Ü-Zeichen geregelt und bleibt vorerst bestehen. |